Schwerhörigkeit

Mit dem Alter lässt das Hörvermögen bei fast allen Menschen deutlich nach (Altersschwerhörigkeit). Weniger häufig sind vererbte Hörstörungen oder solche, die im Rahmen chronischer Entzündungen oder als Folge dieser auftreten.

In letztgenannten Fällen sowie bei bestimmten Formen der Verkalkung im Ohr (Otosklerose) sind Operationen möglich. Meist aber wird die Schwerhörigkeit mit Hörgeräten behandelt. Sonderformen wie zeitweilige Schwerhörigkeit im Rahmen einer Belüftungsstörung des Mittelohres (Tubenbelüftungsstörung) können medikamentös oder chirurgisch behandelt werden.

Eine Ausnahme bilden kindliche Hörstörungen, solche sind in der Mehrzahl durch eine Tubenbelüftungsstörung verursacht, welche meist gut behandelt werden kann (Operation der Rachenmandel, evt. der Mandeln – oft in Kombination mit Trommelfellschnitt, evt. Einlage von Paukenröhrchen).

Bei der Altersschwerhörigkeit streben wir heute an, mit der Hörgeräteanpassung nicht zu lange zu warten. Denn wir wissen, dass die geistige Leistungsfähigkeit bei unbehandelten Schwerhörigen schneller abnimmt. Wird das Ohr nicht genügend gefordert, kann auch das Hörvermögen schneller zurückgehen.

Allerdings ist zur Anpassung von Hörgeräten eine gewisse Motivation seitens der Patientin/ des Patienten erforderlich. Ist diese gegeben, können auch im hohen Alter noch erfolgreich Hörgeräte angepasst werden.

Die Krankenkassen unterstützen dies recht großzügig, so dass bestimmte Hörgerätetypen praktisch voll erstattet werden. Für viele Menschen sind diese Geräte ausreichend – in ruhiger Umgebung, beim Gespräch zu zweit, beim Fernsehen ist hier eine gute Wirkung zu erwarten.

Sollen die Hörgeräte allerdings häufig in geräuschvoller Umgebung getragen werden, wie z.B. in Versammlungen, bei Feierlichkeiten, von Kraftfahrern usw., sind die technischen Anforderungen an die Hörgeräte höher.

In diesem Fall ist meist eine Zuzahlung nötig, um in den Genuss ausgefeilterer Technik zu kommen und in allen Situationen gut zu hören.

Ob sich das im lohnt, sollte unbedingt im Rahmen der Probephase herausgefunden werden. Dazu sind nach Ausstellung eines Rezeptes in unserer Praxis Testungen mehrerer Hörgeräte beim Hörgeräteakustiker empfohlen. Erst nach der Zustimmung der Patientin/ des Patienten wird die Probephase beendet und eine Abschlussuntersuchung in unserer Praxis erfolgen.

Im Rahmen des verkürzten Versorgungsweges können Hörgeräte auch direkt in unserer Praxis getestet werden. Viele Patienten nutzen diese Möglichkeit. 

Wir arbeiten mit verschiedenen Akustikern zusammen und können alle Arten und verschiedenste Fabrikate von Hörgeräten anbieten. Wir haben dazu Verträge mit den meisten großen Krankenkassen.

Voruntersuchung, Probephase und anschließende Betreuung bleiben damit in einer Hand.