Schnarchen und Schlafapnoe
Schnarchen entsteht in der Regel durch Vibrationen von Weichteilen des Rachens, Schlafapnoe durch Kollaps dieser Weichteile.
Dem kann überschüssiges Gewebe zu Grunde liegen, wie etwa zu große Mandeln, ein besonders voluminöses Gaumensegel oder Zäpfchen. Aber auch behinderte Nasenatmung führt nicht selten zum Schnarchen.
Für alle genannten Fälle gibt es Behandlungsmöglichkeiten, dies sind meist Operationen der Nase, der Mandeln, des Gaumensegels/ Zäpfchens, das Tragen von Bißschienen und andere.
Nicht jede Behandlung kommt für alle Patienten in Frage, die Ausprägung bestimmter Ursachen ist individuell sehr verschieden. Nach entsprechender Untersuchung können wir als spezialisierte Hals-Nasen-Ohrenarzt-Praxis aber einschätzen, ob eine bestimmte Behandlung Erfolg verspricht oder nicht. Manchmal müssen auch verschiedene Verfahren kombiniert werden, um Erfolg zu erzielen – so kann z.B. eine Operation der Nase und des Gaumensegels erfolgreich sein, eines der genannten Verfahren allein unter Umständen aber nicht. Ebenso verhält es sich mit der Kombination von chirurgischen und konservativen Verfahren, also etwa Biss-Schiene plus Operation des Gaumensegels.
Tritt Schnarchen nur gelegentlich auf, können Entzündungen der Nase und des Rachens bzw. Allergien ursächlich sein. Aber auch der Gebrauch verschiedener Medikamente, zu spätes Essen sowie Alkoholgenuss führen gelegentlich dazu.


Die Differenzierung zwischen (für die Gesundheit des Patienten in der Regel harmlosem) Schnarchen und einer Schlafapnoe führen wir mit einem Screening-Gerät durch, welches über Nacht zu Hause getragen wird.
Im Falle einer Schlafapnoe ist eine Behandlung anzuraten, da diese mit ernsten gesundheitlichen Risiken einhergeht (Bluthochdruck, Schlaganfall, Tagesmüdigkeit- bei Kraftfahrern Gefahr des Sekundenschlafes). Eine nächtliche Maskenbeatmung ist dann die häufigste Therapieform.
Ist eine nächtliche Maskenbeatmung erforderlich, findet meist eine Untersuchung und Anpassung der Maske im Schlaflabor statt.
Die Kontrolluntersuchungen (in der Regel 1 x jährlich oder bei Bedarf) erfolgen zu Hause mit einem aus der Praxis geliehenen Screening-Gerät.
Liegt eine Schlafapnoe vor, so nimmt die Erfolgsrate chirurgischer Eingriffe mit zunehmendem Schweregrad der Erkrankung ab. Eine echte Alternative ist die chirurgische Behandlung also meist bei leichter bis mittelgradiger Schlafapnoe oder beim Schnarchen ohne Atempausen. Ausnahme ist die kindliche Schlafapnoe, hier ist eine Verkleinerung der Mandeln fast immer erfolgreich.
Jedoch ist bei Schlafapnoe eine Operation oder Laserbehandlung der Nase nicht selten Voraussetzung dafür, dass eine Maskenbeatmung überhaupt möglich wird. Bei hohem Maskendruck kann eine HNO-Operation (etwa an Mandeln und Gaumensegel) zu einer deutlichen Senkung des benötigten Druckes und damit besseren Akzeptanz der Maskenbeatmung führen.
Nach eingehender Untersuchung wird ein Behandlungskonzept besprochen. Neben einer möglichen Maskenbeatmung, Anpassung einer Biss-Schiene (Progenieschiene) kann dies je nach Einzelsituation eine Behandlung der Nase, ggf. eine Nasenscheidewandoperation, seltener auch plastische Operation der Nase, Operation der Nasennebenhöhlen oder Laserbehandlung der unteren Nasenmuscheln, eine Operation des Gaumensegels (z.B. mit Laser) sowie Operation der Mandeln oder des Zungengrundes sein. Zungengrundschrittmacher können in schwierigen Fällen zur Anwendung kommen.
Einige dieser Verfahren sind in wenigen Minuten in örtlicher Betäubung (z.B. Laser-Uvuloplastik, Radiofrequenzbehandlung des Gaumensegels, Laser-Behandlung der unteren Nasenmuscheln) ambulant möglich, andere nur im Rahmen eines stationären Aufenthaltes (z.B. Operationen mit Entfernung der Mandeln, komplexe Operationen an der Nase). Ob die Kosten (im Falle einer Schlafapnoe ist dies immer der Fall) von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wird ebenfalls im Vorgespräch geklärt.
Dem Schnarchen bzw. der Schlafapnoe liegen oft recht komplexe Ursachen zu Grunde. Nicht jedes der genannten, HNO-chirurgischen Verfahren kommt daher für jeden Patienten in Frage und – nicht selten müssen verschiedene Behandlungen miteinander kombiniert werden. Bis auf den Zungengrundschrittmacher bieten wir alle genannten Behandlungen und Operationen in unserer Praxis an.
Vor der Besprechung therapeutischer Möglichkeiten muss also eine eingehende HNO-ärztliche Untersuchung und Beratung erfolgen.
