PRAXIS
Datenschutz
- VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
- ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
- EMPFÄNGER IHRER DATEN
- SPEICHERUNG IHRER DATEN
- IHRE RECHTE
- RECHTLICHE GRUNDLAGEN
VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN
PRAXIS DR. BOHN
VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN |
Rechtliche Grundlage: Artikel 30 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung |
Angaben zum Verantwortlichen |
Dr. med. Jan-Christof Bohn Markt 18, 09648 Mittweida Tel. +4937272732 |
Angaben zur Person des Datenschutzbeauftragten |
Dr. med. Jan-Christof Bohn Markt 18, 09648 Mittweida Tel. +4937272732 |
Verarbeitungstätigkeit |
Datum der Anlegung: 24.05.2018 Datum der letzten Änderung: 24.05.2018 |
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit |
Aufnahme von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer(n), ggf. email-Adresse, Hausarzt, ggf. überweisenden Ärzten, ggf. weiteren Ärzten u. Kliniken. |
Zwecke der Verarbeitung |
Zuordnung von Patienten zu Diagnose, Befund, Therapie und Dokumentation dieser. Kontaktierung von Patienten, Hausarzt und weitern Ärzten sowie Kliniken. Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, Privatärztlichen Verrechnungsstellen und Dienstleistern. |
Beschreibung der Kategorien betroffener Personen |
Alle Patienten. |
Beschreibung der Datenkategorien |
siehe unter „Bezeichnung“ : in Papier- und/ oder elektronischer Form. |
Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offen gelegt worden sind oder noch werden |
Intern: alle Mitarbeiter/Innen soweit für den Praxisbetrieb erforderlich. Extern: Hausarzt und weitere Ärzte, wenn dies nach den Regeln der Abrechnungsordnung gefordert wird und Patienten nicht widersprechen oder bei Vorlage eines Überweisungs- bzw. Einweisungsscheins an den überweisenden/ einweisenden Arzt. Krankenhäuser, soweit Patienten dorthin (mit ihrem Einverständnis) eingewiesen wurden. Labors, Hörgeräteakustiker und andere Dienstleister soweit medizinisch-technische Leistungen für die/den jeweiligen Patientin/Patienten dort erbracht werden und nur soweit erforderlich. Krankenkassen und der medizinische Dienst der Krankenkassen soweit von dort angefordert. Private Kranken- und andere Versicherungen nur mit Einverständnis. Kassenärztliche Vereinigung und private Verrechnungsstellen soweit zur Abrechnung erforderlich. Bei gesetzlich versicherten Patienten erfolgt die Übermittlung von Diagnose und Abrechnungsziffern automatisch. Privatärztliche Verrechnungsstellen soweit zur Abrechnung erforderlich und nur mit Einverständnis. Apotheken und Sanitätshäuser im Einzelfall und soweit zur Klärung eines konkreten Sachverhaltes erforderlich. Mitarbeiter des Softwarehauses haben Zugang, sind aber nicht zur Nutzung der Daten befugt.
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Fristen für die Löschung |
Nach 30 Jahren bzw. nach sich ändernden gesetzlichen Regelungen auch später. |